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   OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09   

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OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09 (https://dejure.org/2010,18167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.11.2010 - 1 A 642/09 (https://dejure.org/2010,18167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 (https://dejure.org/2010,18167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 29 Abs. 2
    Rückförderung, Ausbildungsförderung, Sparbuch, Person des Berechtigen, Vermögensübertragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil zur Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; Inhaberschaft einer in einem Sparbuch verbrieften Forderung im Verhältnis von Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 29 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3
    Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil zur Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; Inhaberschaft einer in einem Sparbuch verbrieften Forderung im Verhältnis von Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09
    Das Verwaltungsgericht hat eingehend begründet, weshalb es hier auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.1.2005, NJW 2005, 980) zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Großmutter der Klägerin Inhaberin der Forderung auf dem Sparbuch war.

    Sie richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen Insoweit kann auf die maßgebliche Entscheidung des BGH (Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980) verwiesen werden.

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09
    Im Hinblick auf ein gemeinsam geführtes Depot und Sparbuch hat das Verwaltungsgericht ebenfalls in der Sache darauf abgestellt, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.8.2010, 5 B 28/10, Rn. 5 bei juris; Urt. v. 4.9.2008, 5 C 12/08, Rn. 12 bei juris).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09
    Im Übrigen führt die Rüge einer Beweiswürdigung als fehlerhaft nur dann zur Zulassung der Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit hinreichend dargelegt wird (SächsOVG, Beschl. v. 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 5 B 28.10

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Zurechnung eines Wertpapierdepots;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09
    Im Hinblick auf ein gemeinsam geführtes Depot und Sparbuch hat das Verwaltungsgericht ebenfalls in der Sache darauf abgestellt, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.8.2010, 5 B 28/10, Rn. 5 bei juris; Urt. v. 4.9.2008, 5 C 12/08, Rn. 12 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 102/09

    Zurechnung des bei einer Bank geführten Guthabens auf einem Sparbuchkonto

    vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980 = juris (dort Rn. 11); die in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze werden auch in ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zugrunde gelegt, soweit etwa im Bundesausbildungsförderungsrecht geklärt werden muss, wer Inhaber einer Sparforderung ist, vgl. u.a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, juris (dort insbesondere Rn. 10) und Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 -, juris (dort Rn. 28), VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 -, NJW 2011, 166 = juris (dort Rn. 2), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, NJW 2010, 1159 = juris (dort Rn. 2), OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2008 2 A 1172/05 -, OVGE MüLü 51, 221 = juris (dort Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 25.01.2011 - 1 A 715/09

    BAföG, Rückforderung

    8 Ferner führt auch die Rüge einer Beweiswürdigung als fehlerhaft nur dann zur Zulassung der Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit hinreichend dargelegt wird (SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.01.2011 - 1 A 646/09

    Rückforderung, Ausbildungsförderung, grobe Fahrlässigkeit

    7 Ferner führt auch die Rüge einer Beweiswürdigung als fehlerhaft nur dann zur Zulassung der Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit hinreichend dargelegt wird (SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.01.2011 - 1 A 610/09

    Rückforderung, Ausbildungsförderung, Kontoinhaber, Minderjähriger

    7 Ferner führt auch die Rüge einer Beweiswürdigung als fehlerhaft nur dann zur Zulassung der Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit hinreichend dargelegt wird (SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.02.2011 - 1 A 583/09

    Ausbildungsförderung, Treuhandverhältnis, Beweiswürdigung

    7 Die Rüge der Beweiswürdigung als fehlerhaft kann nur dann zur Zulassung der Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils führen, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit hinreichend dargelegt wird (Sächs-OVG, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.01.2011 - 1 A 608/09

    Ausbildungsförderung, Rückforderung, Haushaltsgegenstand

    Sie setzt nämlich eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit voraus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, m. w. N.).
  • VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 437.11

    Entscheidung über Wohngeldantrag; Inhaber einer Guthabenforderung; Eröffnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daraus, dass ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, typischerweise zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehält und das Sparguthaben dem Begünstigten allenfalls nach § 331 BGB insoweit zuwenden will, als es beim Tod des Zuwendenden noch vorhanden ist, vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1966 - VIII ZR 73/64 -, BGHZ 46, 198, 200 ff, und Urteil vom 29. April 1970 - VIII ZR 49/69 -, a.a.O. Soweit der Bundesgerichtshof in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung, vgl. Urteil vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931 = juris, der namensmäßigen Bezeichnung als Kontoinhaber in den Kontounterlagen größere und dem Besitz an dem Sparbuch zu Lebzeiten geringere Aussagekraft zugemessen hat, ist der für das Schenkungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung ausdrücklich davon abgerückt, vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980 = juris (dort Rn. 11); die in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze werden auch in ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zugrunde gelegt, soweit etwa im Bundesausbildungsförderungsrecht geklärt werden muss, wer Inhaber einer Sparforderung ist, vgl. u.a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, juris (dort insbesondere Rn. 10) und Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 -, juris (dort Rn. 28), VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 -, NJW 2011, 166 = juris (dort Rn. 2), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, NJW 2010, 1159 = juris (dort Rn. 2), OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 2 A 1172/05 - , OVGE MüLü 51, 221 = juris (dort Rn. 28).
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